Wassergutachten
Für Gießwasser muss keine Kanalgebühr bezahlt werden!
Die zu einem Haus gehörenden Grünflächen werden extra abgerechnet. Denn für Wasser, das beim Gießen in der Erde versickert, muss keine Abwassergebühr bezahlt werden, soweit die nicht in den Kanal geleiteten Wassermengen mindestens 5 % des Jahresverbrauchs beziehungsweise 100 Kubikmeter betragen.
Für die Bestimmung des Wasserverbrauchs für das Gießen der Grünflächen gibt es 2 Möglichkeiten:
- Entweder wird ein eigener, amtlich geeichter Wasserzähler verwendet oder
- es wird alle 3 Jahre ein Gutachten erstellt, das den Wasserbedarf für die Bewässerung der Grünfläche bestimmt.
Gerne erstellen wir Ihnen ein solches Gutachten für die Herabsetzung der Abwassergebühren.
Weiter Auskünfte erhalten sie bei Herrn Gerhard Krepela.
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